Lizenzvertrag Fotobox-Software – Meine-Holzbox Vai ai contenuti

Lizenzvertrag Fotobox-Software

Dieser Lizenzvertrag gilt für die Software „Fotobox von Meine-Holzbox“. Dieselbe Fassung zeigt die Software bei der Einrichtung an.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Lizenzgeber ist Meine-Holzbox, Inhaber Tobias Huber, Mühlweg 4, 87677 Stöttwang, E-Mail Mail@Meine-Holzbox.de („Lizenzgeber“). Lizenznehmer ist, wer die Software installiert oder nutzt („Lizenznehmer“).

1.2 Die Software wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB verkauft, insbesondere an Fotografen und Vermieter von Fotoboxen. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3 Für die Testversion kommt dieser Vertrag mit der Zustimmung in der Software zustande. Beim Kauf einer Lizenz wird dieser Vertrag in der Fassung, die vor Abgabe der Bestellung im Shop abrufbar ist, Bestandteil des Kaufvertrags; der Lizenzgeber übersendet ihn mit der Bestellbestätigung in Textform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht.

2. Gegenstand

Gegenstand ist die Software „Fotobox“ für Windows in ausführbarer Form samt eingebauter Hilfetexte („Software“). Einen Anspruch auf den Quellcode hat der Lizenznehmer nicht.

3. Testversion

3.1 Ohne Lizenzschlüssel läuft die Software als kostenlose Testversion ohne Zeitlimit. Fotos und Drucke tragen dabei ein Wasserzeichen. Das Wasserzeichen zu entfernen oder zu umgehen ist nicht gestattet.

3.2 Für die Testversion haftet der Lizenzgeber nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Nutzungsrecht nach dem Kauf

4.1 Mit Zahlung des Kaufpreises erhält der Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die Software im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Dazu gehört ausdrücklich, Fotoboxen mit der Software auf Veranstaltungen zu betreiben und an Dritte zu vermieten.

4.2 Eine Lizenz gilt für eine Fotobox, also für einen Rechner im Einsatz. Zusätzlich darf die Software auf einem Ersatzrechner installiert sein, solange dieser nicht gleichzeitig im Einsatz ist. Für jede weitere gleichzeitig betriebene Fotobox ist eine eigene Lizenz nötig. Eine Mehrfachlizenz gilt für bis zu fünf gleichzeitig betriebene Fotoboxen; der Lizenznehmer erhält fünf Lizenzschlüssel, für jede Fotobox einen eigenen.

4.3 Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln. Er darf nicht veröffentlicht und außer im Fall der Ziffer 4.4 nicht an Dritte weitergegeben werden. Er enthält eine Lizenznummer, bei einzeln ausgestellten Schlüsseln auch den Namen des Lizenznehmers; beides wird in der Software angezeigt. Welche Lizenznummer welchem Lizenznehmer gehört, hält der Lizenzgeber fest.

4.4 Der Lizenznehmer darf seine Lizenz insgesamt an einen Dritten übertragen, wenn er die Software danach nicht mehr nutzt und von seinen Rechnern entfernt. Name und Anschrift des Erwerbers teilt er dem Lizenzgeber in Textform mit. Auf Wunsch stellt der Lizenzgeber dem Erwerber kostenlos einen Lizenzschlüssel auf dessen Namen aus; sobald der Erwerber diesen erhalten hat, darf der bisherige Lizenzschlüssel nicht mehr verwendet werden. Für den Erwerber gilt dieser Vertrag entsprechend.

4.5 Der Lizenzgeber darf einen Lizenzschlüssel mit künftigen Updates sperren, wenn (a) der Kauf rückabgewickelt oder die Zahlung zurückgebucht wurde, (b) der Lizenzschlüssel entgegen Ziffer 4.3 veröffentlicht wurde oder (c) Lizenzschlüssel beim Lizenzgeber oder seinem Versanddienst abhandengekommen sind. In den Fällen (b) und (c) erhält der berechtigte Lizenznehmer vor der Sperre kostenlos einen neuen Lizenzschlüssel. Mit einem gesperrten Lizenzschlüssel läuft die Software als Testversion weiter (Ziffer 3).

5. Einschränkungen

Soweit nicht § 69d oder § 69e UrhG etwas anderes zwingend erlauben, ist es nicht gestattet, die Software zu verändern, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, die Lizenzprüfung oder das Wasserzeichen zu umgehen, Urheber- und Lizenzhinweise zu entfernen oder Bestandteile der Software einzeln weiterzugeben.

6. Bestandteile von Dritten

6.1 Für Kameras von Canon enthält die Software das Canon EOS Digital SDK, eine Programmbibliothek von Canon (Dateien EDSDK.dll und EdsImage.dll). Es enthält vertrauliche, urheberrechtlich geschützte Informationen von Canon, die nach den jeweils aktuellen Bedingungen von Canon lizenziert sind. Die Rechte daran liegen bei Canon. Das SDK darf nur zusammen mit der Software und mit Kameras von Canon genutzt, nicht einzeln weitergegeben, nicht unter einer Copyleft-Open-Source-Lizenz verbreitet und, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt, nicht zurückentwickelt, disassembliert, dekompiliert oder verändert werden. Canon übernimmt gegenüber dem Lizenznehmer keine Gewährleistung und keine Haftung; Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Lizenzgeber nach diesem Vertrag. Bezieht der Lizenznehmer selbst über das Canon Developer Programme eine neuere Fassung des SDK und bindet sie unter Admin › Kamera › „Canon-Dateien hinzufügen“ ein, gelten dafür ausschließlich die Bedingungen von Canon. Canon und EOS sind Marken der Canon Inc.

6.2 Die Software enthält Open-Source-Bausteine. Für diese gelten ausschließlich ihre eigenen Lizenzen; sie sind in der Software unter „Lizenz & Updates“ und im Programmordner im Unterordner „Lizenzen“ aufgeführt.

7. Updates und Support

7.1 Der Lizenzgeber stellt für 12 Monate ab Kauf kostenlose Updates mit Fehlerbehebungen bereit. Diese können auch neue Funktionen oder die Unterstützung weiterer Kameramodelle enthalten; einen Anspruch darauf hat der Lizenznehmer nicht. Sicherheitsupdates stellt der Lizenzgeber bis mindestens 31. Dezember 2031 kostenlos bereit.

7.2 Updates werden in der Software unter „Lizenz & Updates“ angeboten und nur auf Knopfdruck installiert. Für Folgen, die allein darauf beruhen, dass der Lizenznehmer ein bereitgestelltes Update nicht innerhalb angemessener Frist installiert, haftet der Lizenzgeber nicht, sofern er den Lizenznehmer per E-Mail über das Update und die Folgen der Nichtinstallation informiert hat und die Nichtinstallation nicht auf einer mangelhaften Installationsanleitung beruht. Ziffer 10.1 bleibt unberührt.

7.3 Support gibt es per E-Mail an Mail@Meine-Holzbox.de, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Sicherheitslücken bitte an dieselbe Adresse melden.

8. Systemvoraussetzungen und Pflichten des Lizenznehmers

8.1 Die Software läuft unter Windows 10 und 11 in der 64-Bit-Version für x64-Prozessoren; Rechner mit ARM-Prozessor werden nicht unterstützt. Treiber für Drucker stellen deren Hersteller bereit; der Lizenznehmer installiert sie selbst. Das für Kameras von Canon nötige Canon EOS Digital SDK ist enthalten (Ziffer 6.1).

8.2 Der Lizenznehmer prüft vor jedem Einsatz Kamera und Drucker mit den Testfunktionen der Software und sichert die aufgenommenen Fotos regelmäßig. Die Software löscht keine Fotos, ersetzt aber keine Datensicherung.

8.3 Für die Verarbeitung der Fotos seiner Gäste und Kunden ist der Lizenznehmer datenschutzrechtlich selbst verantwortlich.

9. Mängel

9.1 Der Lizenzgeber behebt Mängel nach seiner Wahl durch ein Update oder eine zumutbare Umgehungslösung. Gelingt das nicht in angemessener Frist, kann der Lizenznehmer den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

9.2 Für das Zusammenspiel mit Hardware und Treibern Dritter steht der Lizenzgeber nur insoweit ein, als die Software selbst fehlerhaft ist.

9.3 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Zugang des Lizenzschlüssels; für Mängel, die erst durch ein Update entstehen, ab Bereitstellung dieses Updates. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, Garantien, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Haftung

10.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, aus übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. In den Fällen der Ziffer 10.2 haftet der Lizenzgeber für den Verlust von Daten nur bis zu dem Aufwand, der für ihre Wiederherstellung bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Lizenznehmer angefallen wäre.

11. Datenschutz

Die Software verarbeitet Fotos und Einstellungen nur auf dem Rechner des Lizenznehmers und übermittelt sie nicht an den Lizenzgeber. Nur wenn der Lizenznehmer nach Updates sucht, ruft die Software die Update-Adresse des Lizenzgebers auf; dabei werden technisch bedingt IP-Adresse und Programmversion übertragen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.

12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 16. Oktober 2026

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